AGB
Für Fotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) und Martina Feicht (nachfolgend auch kurz MF) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt MF nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
1. Vertragspartner und Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Martina Feicht Fotografie
Schillerstraße 10
94032 Passau
Telefon: +49 172 4159868
E-Mail: info@martinafeicht.de
Web: www.martinafeicht.de
Die Steuernummer lautet: 157/216/40504
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Ein Angebot an den Auftraggeber durch MF ist lediglich eine Vormerkung, keinesfalls jedoch eine verbindliche Reservierung. Erst durch Angebotsannahme durch den Auftraggeber und anschließender Auftragsbestätigung durch MF ist der Termin verbindlich.
(2) Ein Angebot hat eine Gültigkeit von maximal zehn Tagen.
(3) Durch Annahme eines Angebotes von MF akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Leistungen und Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.
(2) Mit Annahme des Angebotes wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar in bar oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen, sofern der Fototermin weiter als einen Monat entfernt ist. Bei kurzfristigen Buchungen, die bereits innerhalb eines Monats stattfinden werden, ist die Vorauszahlung in Höhe von 50 % der oben genannten Kosten mit der Beauftragung fällig.
(3) Tritt die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, ist MF nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(4) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p. a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtliche) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Der Restbetrag ist auf gleichen Wegen zahlbar spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Fototermin. Die Reisekosten sind mit dem Restbetrag fällig.
(5) Bei Überweisung ist der Betrag an folgende Bankverbindung zu zahlen:
Kontoinhaber: Martina Feicht
Bankinstitut: Raiffeisenbank Am Goldenen Steig eG
IBAN: DE59 7406 1101 0001 8000 27
BIC: GENODEF1RGS
(6) Erfolgt die Anreise mit dem eigenen PKW von MF, werden dem Auftraggeber 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet, sofern die Anfahrtskosten nicht im angebotenen Paketpreis enthalten sind. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
(7) Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie beispielsweise Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(8) Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für jede weitere angefangene ganze Stunde gemäß des vorliegenden Angebots berechnet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
(9) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die MF nicht zu vertreten hat (z. B. infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen), überschritten, kann MF die Vergütung für jede weitere angefangene halbe Stunde um den im Angebot aufgeführten Satz erhöhen.
(10) Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MF vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MF zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Fototermins nicht erstattet.
(11) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
4. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die noch ausstehenden Leistungen Eigentum von MF.
5. Ausführung der Vertragspflichten
(1) Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist MF und ggf. deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
(2) MF ist stets bemüht, bei Reportagen alle Höhepunkte und vor allem die Gäste fotografisch festzuhalten. Es besteht jedoch seitens MF keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso nicht für das Festhalten jedes einzelnen Moments. MF ist aber bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
(3) Ist das Fotografieren seitens des Veranstaltungsortes nicht erwünscht oder gestattet, so trägt MF keine Verantwortung für fehlende Aufnahmen während des gebuchten Zeitraums. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens des Veranstaltungsortes einzuholen.
(4) MF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckerein etc. zu beauftragen. MF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
(5) MF wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
(6) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von MF unterliegen. Reklamationen und/oder Mangelrügen hinsichtlich des von MF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(7) Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
6. Bereitstellung der Daten
(1) Alle durch MF ausgewählten und professionell bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber auf einem Datenträger und/oder einen Downloadlink, in hoher Auflösung in Form von JPG-Dateien innerhalb von maximal acht Wochen nach dem Fototermin zur Verfügung gestellt, sofern im angebotenen Hochzeitspaket nicht anders vereinbart.
(2) Sofern der Auftraggeber ebenfalls die Erstellung und den Druck eines Fotobuchs in Auftrag gegeben hat oder dieses in dem gewählten Paket enthalten ist, erfolgt die Lieferung des ersten Entwurfs zur Abstimmung mit dem Auftraggeber spätestens vier Wochen nach Lieferung der unter Nummer 6, Absatz 1 genannten Bilder. Das Fotobuch wird nach Freigabe durch den Auftraggeber in den Druck gegeben.
(3) MF verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei MF.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an MF übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.
7. Gewährleistung und Haftung
(1) Gegen MF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens MF verursacht worden ist.
(2) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von MF) MF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von MF kommen, bemüht sich MF (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
(3) Kann der Fototermin seitens des Auftraggebers aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet MF auf das Einverlangen des Restbetrages. Die Vorauszahlung bleibt dabei unberührt und wird vom Auftraggeber nicht zurückerstattet.
(4) Falls das vereinbarte Datum verschoben oder geändert wird, werden alle bereits getätigten Zahlungen nicht erstattet, können aber eventuell auf ein neues Datum übertragen werden, falls sich MF dazu bereit erklärt.
(5) MF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet MF keinen Ersatz.
(6) MF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(7) MF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt MF keine Haftung.
(8) MF sorgt für die Instandhaltung ihres Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Veranstaltung. Hierzu verfügen MF und seine Erfüllungsgehilfen, im Falle von technischen Störungen, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist MF nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technischen Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen ist seitens des Auftraggebers nicht durch Schadensersatzforderungen zu entschuldigen.
(9) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei MF einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch MF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
(10) MF haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Rücksendungen
(1) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann MF hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
(2) Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an MF zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
(3) Die Rücksendung muss an folgende Anschrift erfolgen:
Martina Feicht Fotografie
Martina Feicht
Schillerstraße 10
94032 Passau
(4) MF wird, soweit möglich, für gelieferte Waren, die einen Fehler aufweisen, in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MF. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MF.
(2) Nach vollständiger Bezahlung werden die Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung an den Auftraggeber abgetreten. Das Urheberrecht bleibt dabei bei MF. Der Auftraggeber hat das Recht auf freie Weitergabe und Vervielfältigung der Fotos für den privaten Gebrauch. Für kommerzielle Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos wird das schriftliche Einverständnis von MF benötigt.
(3) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann MF, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
(4) Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u. a.) ist ausdrücklich untersagt.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von MF digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von MF mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und MF als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
(6) Alle Aufnahmen, die während des vereinbarten Zeitraums erstellt werden und von MF an den Auftraggeber übergeben wurden, können von MF und ggf. von dessen Assistenten (Second Shooter) für Eigenwerbung, Ausstellungen, Messen, Webseite, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Fotoplattformen und -Wettbewerben und weiteren Publikationen verwendet werden. Der Auftraggeber erteilt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MF die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt eine Erhöhung des Auftragswerts um 15% der Vertragssumme.
10. Datenschutz
(1) Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an MF bekanntgegeben werden, ist MF berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens MF zu speichern.
(2) MF verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch MF bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von MF.
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder die Bestimmungen lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, ungültige Bestimmungen durch wirtschaftlich und sachlich möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen.